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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Hauptbereich

Digitalfunk BOS, Beantragung eines Zugangs zur Testplattform Digitalfunk

Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und stellt eine Testplattform für den Digitalfunk von Einsatzkräften, wie Polizei und Feuerwehr, zur Verfügung.

Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zum Beispiel Polizei oder Rettungsdienste, kommunizieren im Einsatz über den Digitalfunk BOS.

Auf der Testplattform der BDBOS können Sie als

  • Hersteller,
  • Lieferant,
  • Prüfstelle oder
  • weitere Berechtigte ihre Endgeräte beziehungsweise Systemkomponenten vor Ort in Berlin erproben.

Die Testplattform (BOS-Digitalfunk) bildet die technischen und funktionalen Eigenschaften des BOS-Digitalfunknetzes ab. Sie ermöglicht es Ihnen zu testen, ob Sprechfunkgeräte im BOS-Digitalfunknetz störungsfrei funktionieren oder mit anderen BOS-Endgeräten interoperabel sind.

Die Tests erfolgen unter Laborbedingungen und in einer räumlich abgeschlossenen Umgebung.

Aufgrund von Sicherheitsanforderungen müssen Sie für den Zugang zur BDBOS-Testplattform vorab einen Antrag stellen.

Die BDBOS nennt Ihnen dann einen verbindlichen Nutzungszeitraum. Dabei berücksichtigt die BDBOS soweit möglich Ihre Terminwünsche.

Anträge können stellen:

  • Hersteller,
  • Lieferanten,
  • Prüfstellen
  • sowie weitere Berechtigte, mit einem berechtigten Interesse an beispielsweise:
    • Betriebsunterstützungen,
    • Interoperabilitäts-Prüfungen,
    • Herstellertests,
    • Länder- oder Bundestests,
    • Eigentests oder
    • Netzreifeprüfungen

Den Zugang zur BDBOS-Testplattform müssen Sie im Online-Verfahren oder per Post oder E-Mail bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) beantragen.

Online-Verfahren

  • Im Online-Verfahren wird Sie der Online-Antragsassistent Schritt für Schritt durch den Antragsprozess führen. Hierzu loggen Sie sich mit Ihrem Nutzernamen und Passwort über Ihr Organisationskonto ein.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag online an die BDBOS übermitteln.
  • Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen zur Testplattform erfüllen, erhalten Sie per E-Mail oder über das Postfach im Organisationskonto einen Nutzungsbescheid mit dem verbindlichen Testzeitraum.

Schriftliches Verfahren

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BDBOS und laden Sie den Antrag herunter.
  • Drucken Sie den Antrag aus, füllen Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Anschließend senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder als Scan per E-Mail an die BDBOS.
  • Die BDBOS prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei eventuellen Rückfragen bei Ihnen.
  • Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen zur Testplattform erfüllen, erhalten Sie in der Regel, sofern Sie dem Online-Verfahren zustimmen, per E-Mail oder über das Postfach im Organisationskonto einen Nutzungsbescheid mit dem verbindlichen Testzeitraum.
  • Sollten Sie dem Online-Verfahren nicht zustimmen, erhalten Sie den Nutzungsbescheid mit dem verbindlichen Testzeitraum per Post.

Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Wochen vor dem Wunsch-Nutzungszeitraum bei der BDBOS.

Es fallen keine Kosten an.

1 bis 2 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie im Regelfall einreichen:

    • Liste aller durchzuführenden Testfälle (Testmatrix) einschließlich Nutzungszweck und Spezifizierung der zum Einsatz vorgesehenen Geräte
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • wenn Sie der BDBOS die Haftpflichtversicherung bereits nachgewiesen haben:
      • Erklärung zum Fortbestand einer bereits nachgewiesenen Haftpflichtversicherung
    • bei Übergabe von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“:
      • von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kenntnis vom Inhalt der Verschlusssache erhalten sollen, eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung gegenüber dem VS-Herausgeber

  • §15c Absatz 2 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG)

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

AdresseBundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
+49 3018 681-45771+49 3018 681-45771
+49 3018 681-45880+49 3018 681-45880

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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